Das Procedere “Freistellungsantrag” hat sich seit 2015 geändert.

Bitte haben Sie Verständnis, dass Sie von uns nicht mehr schriftlich an die Einreichung der Freistellungsanträge erinnert werden. Sollte sich bei Ihrem Freistellungsantrag eine Veränderung ergeben, bitten wir Sie, sich bei uns zu melden. Wir bitten um Abgabe der Freistellungsaufträge bis spätestens 30.04. in unserer Geschäftsstelle. Laufende Freistellungsanträge bleiben bestehen. Wir haben Ihnen das Formular als Download eingestellt.