Wochendienst

Der kleine Wochendienst wechselt wöchentlich zwischen den Mietern des gleichen Stockwerks. Es sind zu reinigen und zu pflegen: Die Treppen, Fenster und der Platz vor den Wohnungstüren des jeweiligen Stockwerks.

Der große Wochendienst wechselt wöchentlich (jeweils an Samstagen), angefangen mit der Partei im Erdgeschoß links, rechts usw. bis zur Partei des letzten Stockwerks rechts. Dieser Wochendienst wird durch Anbringen eines Schildes “Wochendienst” an der Außenseite des Türstockes der nachfolgenden Partei angezeigt. Bei Abwesenheit der betreffenden Partei ist auf die ordnungsgemäße Durchführung des Wochendienstes durch eine beauftragte Person besonders zu achten.

Die Pflichten des großen Wochendienstes: Wöchentlich sind die Kellertreppen und –gänge, die Haustüre, der Vorplatz und die sonstigen gemeinsam benutzten Räume aufzuwischen bzw. zu reinigen. Die Haustüre ist bei Eintritt der Dunkelheit geschlossen zu halten. Bei Einlagerung von Kohle, Kartoffeln, Heizöl etc. hat der Empfänger der Lieferung selbst für Ordnung und Sauberkeit zu sorgen. Am Tag der Kaminreinigung ist der Speicher zu kehren und der Ruß im Keller und vor den Kaminen zu entfernen. Im Frühjahr und Herbst jeden Jahres sind die Mieter zur gemeinsamen Reinigung des Speichers verpflichtet. Es bedarf besonderer Erwähnung, daß diese Arbeiten von jedem Mieter durchzuführen sind, auch wenn dieser meist abwesend ist, oder die Gebäudeteile nicht benützt.

Der Wochendienst ist eine Beilage des Dauernutzungsvertrags.

Kontaktdaten

Telefon: +49 871 9 25 37-0
Telefax: +49 871 9 25 37-20

Email: info@gewoge-landshut.de

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