Geschäftszahlen
Gemäß § 37 der Satzung hat der Vorstand nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres (01.01. – 31.12.) einen Jahresabschluß aufzustellen. Der Jahresabschluß muß den gesetzlichen Vorschriften über die Bewertung sowie den gesetzlichen Vorschriften über die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen.
Unsere Genossenschaft wird gemäß § 53 GenG jährlich geprüft. Die gesetzliche Prüfung erfolgt durch den Verband Bayerischer Wohnungsunternehmen (Baugenossenschaften und -gesellschaften) e.V. als gesetzlicher Prüfungsverband.
Im Folgenden finden Sie eine verkürzte Darstellung des Jahresabschlusses.
Geschäftszahlen
Die Geschäftszahlen finden Sie zum Download als PDF im folgenden Link